Steuervorteile von Exportdienstleistungen: Befreiung von Umsatzsteuer vs. Nullsatz Mehrwertsteuer

Auf Grund der von China landesweit eingeführten Umsatzsteuerreform, welche bis zum Jahresende 2015 vollständig umgesetzt werden soll, sollen der Warenverkauf und die Erbringung von Dienstleistungen bald der Umsatzsteuer und nicht mehr der Gewerbesteuer zugeführt werden. Investoren werden nun für die nach China exportierte Ware den gleichen Mehrwertsteuersatz zahlen, den sie auch auf dem Heimatmarkt zahlen müssten (zum Beispiel 17 Prozent und 13 Prozent für bestimmte Güter); während die aus China ins Ausland exportierten besteuerbaren Dienstleistungen in den Genuss von MwSt Freibeträgen oder der Nullsatz MwSt kommen. Aber was ist der Unterschied zwischen MwSt Freibeträgen und der Nullsatz MwSt? Welche ist die beste Option für Ihr Unternehmen? In diesem Artikel untersuchen wir die Details von MwSt Anreizen, die den Cross-Border Dienstleistungsanbietern angeboten werden, darüber hinaus möchten wir den Lesern ein allgemeines Bild verschaffen, wie man Steuervergünstigungen richtig anwendet.

Der Unterschied zwischen dem Nullsatz und Steuerfreibeträgen

Sowohl der Nullsatz, als auch die Steuerfreibeträge sind von der Ausgangssteuer befreit. Der Unterschied zwischen den beiden Steuervorteilen ist, dass beim Nullsatz die Vorsteuer die dem Export von Dienstleistungen zugerechnet wird, mit der zu zahlenden MwSt verrechnet oder erstattet werden kann. Unter dem Freibetrag System kann die zugerechnete Vorsteuer nicht der zu zahlenden Steuer gutgeschrieben oder erstattet werden.

Bezüglich dem von der staatlichen Steuerbehörde veröffentlichten Caishui [2013] No.37 heißt es, wenn ein Lotsendienst für beide Steuervorteile geeignet ist, wird die Nullsatz MwSt dem MwSt Freibetrag vorgezogen. Ob ein Investor sich für den Nullsatz entscheidet, ist allerdings von der gesamten MwSt Struktur des Unternehmens abhängig. Den Steuerpflichtigen, die einen kleinen absetzbaren Vorsteuerbetrag haben, wird nicht empfohlen, den Nullsatz anzuwenden, da der Prozess der Rückerstattung des Nullsatzes etwas komplexer und zeitaufwendig ist. Denen, die den Nullsatz anwenden, wird geraten die MwSt zu zahlen oder den MwSt Freibetrag zu beantragen und hierfür die relevanten Erklärungen abzugeben. Allerdings werden die Steuerzahler für die nachfolgenden 36 Monate davon abgehalten, den Nullsatz zu wählen.

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