Negativliste weiter reduziert

Kompass für ausländische Investoren: Der neue Lenkungskatalog tritt am 28. Juli in Kraft. 外国投资者指南:新颁布的外商投资负面清单将于7月28日生效。Bildquelle: Adobe Stock; © xtock

Ende Juli tritt in China die neue Negativliste in Kraft. Darin werden Verbote und Einschränkungen für ausländische Unternehmen in mehr als zwanzig Investitionskategorien aufgehoben. Dies betrifft unter anderem die Sektoren Finanzen, Transport, Industriedienstleistungen, Infrastruktur, Energie und Rohstoffe sowie Landwirtschaft. Dies gaben die Reform- und Entwicklungskommission NDRC und das Handelsministerium MofCom am Freitag letzter Woche offiziell bekannt.

Ab 28. Juli gilt die neue Version der Negativliste, des offiziellen Lenkungskatalogs für ausländische Investitionen. In der jüngsten Fassung wird die Anzahl der Kategorien auf 48 reduziert, für die entweder Beschränkungen in Form eines Joint-Venture-Zwangs oder ein völliges Investitionsverbot gilt. Bei der letzten Änderung 2017 wurden noch 63 Branchen aufgeführt. In der neuen Negativliste wird auch eine Reihe von Deregulierungsmaßnahmen aufgegriffen und bestätigt, welche die chinesischen Behörden in den vergangenen Monaten bereits angekündigt hatten. So wurde bereits im Frühjahr bekannt, dass die bisherige Beschränkung der ausländische Finanzdienstleister bei Brokerfirmen auf einen Minderheitsanteil von maximal 49% entfällt. Künftig dürfen sie 51% halten, ab 2021 wird auch diese Begrenzung ganz abgeschafft. Das Gleiche für den Joint-Venture Zwang für Automobilbauer: Schon ab diesem Jahr wird für ausländische Unternehmen der Joint-Venture-Zwang mit einem maximalen Anteil von 50% bei Herstellern von Elektroautos bzw. Plug-in-Hybriden aufgehoben. Ab 2020 entfallen die Einschränkungen für Nutzfahrzeuge und ab 2022 schließlich auch Personenkraftwagen.

Der von NDRC und MofCom gemeinsam veröffentlichte Lenkungskatalog für ausländische Investitionen wurde in den vergangenen wiederholt vereinfacht, zuletzt 2015 und 2017. Noch 2013 umfasste das Regelwerk 93 Investitionsbeschränkungen bzw. –verbote.

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