Ein Angestellter in Chile erhält bei der Lohnzahlung plötzlich Millionen, meldet den Fehler und verschwindet dann aus dem Unternehmen. Ausgelöst wurde das Debakel durch eine irrtümliche Überweisung, dokumentiert und nachvollziehbar.
Ein Gericht entschied später, dass der Mann den Betrag behalten darf. Die Begründung verweist auf Pflichten des Arbeitgebers und die Sorgfalt bei Auszahlungen, selbst bei Fällen wie dem 330‑fachen Gehalt, getragen von einem Gerichtsentscheid zugunsten des Arbeitnehmers. Ein Präzedenzfall. Schluss.
Was geschah nach dem zahlungsfehler des arbeitgebers?
Im Jahr 2022 erhielt ein Mitarbeiter des chilenischen Lebensmittelkonzerns CIAL Alimentos statt seines üblichen Gehalts eine Megaüberweisung von über 165 Millionen Pesos – rund das 330‑Fache. Er bemerkte den Fehler sofort. Danach folgte eine Meldung an Vorgesetzten, wie die Tageszeitung Diario Financiero berichtete.
Zunächst erklärte der Angestellte schriftlich, das Geld an die Bank zu überweisen, also eine Rückzahlung zugesagt, blieb dann aber tageweise unauffindbar. Später beendete er das Arbeitsverhältnis; die Firma erhielt eine formale Kündigung per Anwalt, nachdem der massive Überweisungsfehler Arbeitgeber intern dokumentiert worden war.
Das urteil im überblick und die juristische begründung
Nach einem mehrmonatigen Verfahren bestätigte ein Gericht in Chile die Rechtsposition des Ex‑Angestellten: Er darf den Betrag behalten. Im Urteil heißt es, die Arbeitgeberseite trage die zentrale Beweislast des Arbeitgebers, einschließlich der genauen Ursachen, Buchungen und Rückforderungswege.
Eine Strafbarkeit verneinte die Kammer und sprach den Mann frei. In der Begründung taucht ein Freispruch vor Gericht auf; zivilrechtlich wäre eine ungerechtfertigte Bereicherung denkbar, doch fehlten schlüssige Nachweise und Fristwahrung. Medien wie Diario Financiero betonten die 330‑fache Überzahlung von über 165 Millionen Pesos.
Einordnung im internationalen kontext mit blick auf Frankreich
Juristen verweisen auf unterschiedliche Regeln in Europa. In Frankreich zeigt ein Vergleich mit Frankreich, dass Arbeitgeber nach Zivilrecht eine Dreijahresfrist für Rückforderung haben, um irrtümlich ausgezahlte Nettobeträge zurückzuverlangen, meist über Lohnkorrekturen oder Ratenvereinbarungen.
Verglichen mit Chile fallen Rechtsfolgen in Frankreich enger aus. Das macht arbeitsrechtliche Unterschiede deutlich, und häufig reicht eine informelle Einigung im Betrieb, während der chilenische Fall trotz 330‑facher Summe und über 165 Millionen Pesos per Urteil zugunsten des Arbeitnehmers endete.
