Weihnachten steht kurz bevor, auf vielen Wunschzetteln steht längst nicht mehr nur Spielzeug. Eltern und Großeltern greifen zu Scheinen, weil Geld flexibel ist und Kinder eigene Wünsche erfüllen können.
Doch wo verläuft die Grenze, ab der das Finanzamt hellhörig wird und eine Schenkung nicht mehr als bloßes Gelegenheitsgeschenk gilt? Ein großzügiges Weihnachtsgeld für Kinder oder ein hohes Geldgeschenk an Enkel kann bei hohen Summen Meldepflicht und Steuer auslösen. Wer größere Beträge überweist, sollte die aktuellen Regeln zur Schenkungsteuer kennen und typische Beträge von 100, 500 oder sogar 5.000 Euro realistisch einordnen.
ab wann eine geldschenkung als schenkungsteuerpflichtig gilt
Viele Eltern und Großeltern überweisen zu Weihnachten Geld an Kinder oder Enkel. Ob darauf Schenkungsteuer anfällt, hängt von der Höhe aller Zuwendungen ab; die eigentliche Steuerpflicht bei Schenkungen beginnt nämlich erst, wenn die persönlichen Freibeträge überschritten werden. Kleine Beträge, die erkennbar im Rahmen üblicher Festgeschenke bleiben, werden vom Finanzamt nicht beanstandet.
Für die Beurteilung fasst das Finanzamt alle Schenkungen zwischen denselben Personen zusammen und betrachtet sie als Gesamtsumme über längere Zeit. Deshalb sollten Sie die Zehnjahresfrist beachten, denn nur so bleibt erkennbar, ob eine eigentlich als gelegentliche Anlassschenkung gedachte Zahlung eventuell doch steuerpflichtig wird. Überschreiten wiederkehrende Geldgeschenke bestimmte interne Finanzamt-Grenzwerte, prüft die Behörde Schenkungsteuer genauer.
freibeträge für kinder und enkel im überblick
Bei Schenkungen von Eltern an ihre Kinder gilt ein großzügiger steuerlicher Rahmen. Pro Elternteil steht jedem Kind ein Freibetrag für Kinder von 400.000 Euro zur Verfügung, der nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz alle zehn Jahre erneut genutzt werden kann. Verschenkt also ein Elternpaar gemeinsam Vermögen, sind bis zu 800.000 Euro an Geld- oder Sachwerten ohne Schenkungsteuer möglich.
Großeltern, die ihren Enkeln zu Weihnachten höhere Summen überlassen möchten, profitieren von eigenen Freibeträgen. Für jede Großmutter und jeden Großvater gilt derzeit eine Freigrenze für Enkelkinder von 200.000 Euro, solange die Eltern des Enkels noch leben. Liegt die Gesamtzuwendung darunter, verlangt das Finanzamt keine Schenkungsteuer; überschießende Beträge werden mit den üblichen Steuersätzen der Steuerklasse I belegt.
so meldet man größere geldgeschenke beim finanzamt
Wird ein Geldgeschenk größer, stellt sich die Frage nach der Meldung beim Finanzamt. Ausgangspunkt ist die Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG; dafür stellen viele Länder online das offizielle Formular, um eine Schenkung anzuzeigen bereit, das von Schenkenden oder Beschenkten ausgefüllt werden kann. Die Anzeige geht an das Wohnsitzfinanzamt der beschenkten Person, meist elektronisch oder per Post.
Nach Prüfung der Anzeige entscheidet das Finanzamt, ob eine ausführliche Erklärung nötig wird. In diesem Fall müssen Sie eine Schenkungsteuererklärung abgeben; dafür gelten bestimmte Fristen und Nachweise, etwa die dreimonatige Meldefrist ab Kenntnis der Schenkung sowie Belege wie Kontoauszüge, Überweisungsbestätigungen oder schriftliche Schenkungsverträge, auf deren Basis die Behörde die Steuer berechnet.
typische weihnachtsbeträge im check mit beispielen und grenzfällen
Viele Familien bewegen sich mit ihren Weihnachtsgeschenken im überschaubaren Rahmen. Ein 20-Euro-Schein für die kleinen Enkel oder 50 bis 100 Euro für ältere Kinder gelten üblicherweise als normale Festgabe, wozu zahlreiche Praxisbeispiele zu Beträgen aus Verbraucherberatungen passen. Selbst wer jedes Jahr denselben Betrag überweist, bleibt bei solchen Summen weit von den steuerlichen Freibeträgen entfernt.
Etwas sensibler wird es, wenn Eltern oder Großeltern z. B. 5.000 oder 10.000 Euro zu Weihnachten für Führerschein, Auslandsjahr oder Studienbeginn schenken. Bei noch höheren Beträgen im fünfstelligen Bereich nimmt das Finanzamt eine genauere Grenzfall-Bewertung vor und prüft, ob die Summe noch als übliches Geschenk durchgeht oder bereits als steuerrelevante Vermögensübertragung anzusehen ist.
was bei überweisungen, barzahlungen und sparkonten der kinder zu beachten ist
Die Form, in der Sie zu Weihnachten Geld verschenken, spielt für die Nachvollziehbarkeit eine große Rolle. Bei einer Überweisung hilft ein klarer Verwendungszweck dabei, die Überweisung zur Dokumentation zu nutzen, etwa mit dem Hinweis „Weihnachtsgeschenk der Großeltern“. Werden höhere Summen bar übergeben, lässt sich mit einer einfachen schriftlichen Barzahlungsquittung festhalten, wer wann welchen Betrag geschenkt hat.
Viele Eltern sammeln Geldgeschenke, statt sie direkt auszuhändigen, und parken die Beträge langfristig. Häufig geschieht das über ein spezielles Sparkonto fürs Kind, auf das zu Weihnachten oder zum Geburtstag eingezahlt wird; Kontoauszüge und einfache Schenkungsvereinbarungen helfen, den Vermögensübertrag nachvollziehen zu können, falls das Finanzamt später Fragen stellt.
